Energieberatung

Gut für die Umwelt und Ihren Geldbeutel

Vorwort

In der Bautechnik wurde mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung die Energieberatung zunehmend erforderlich, um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.

Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen zu den Themen Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten.

KFW - Kreditanstalt für Wiederaufbau

Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern wurde vom Bundeswirtschaftsministerium das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet. Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1984 gebaut wurden, wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Sie dient der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und stellt eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förderprogrammen (z. B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW) dar.

Lassen Sie sich hierzu von uns beraten und Ihren konkreten Vorteil errechnen.

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit 1978 die Energieberatung. Wir beraten Sie interessenneutral und anbieterunabhängig Fragen zum Thema Energieeinsparung sowie zur Verwendung regenerativer Energien in Privathaushalten.

Ihre Beratungskosten werden zum Teil vom Staat übernommen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

1| eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder

2| eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Sachverständige Überwachung bei KfW geförderten Maßnahmen

Wenn Sie eine Modernisierung oder einen Neubau mit Mitteln der KfW fördern wollen, benötigen Sie neben dem Fachplaner (auch hier stehen wir Ihnen zur Verfügung) einen Sachverständigen, der die Baumaßnahmen begleitet und dabei von der KfW anerkannt ist. Wir haben die nötigen Zulassungen hierfür.

Energieausweiserstellung gem. EnEV 2014:


Wir sagen Ihnen welchen Ausweis Sie für Ihr Gebäude / Wohnung benötigen.

Energieausweis-Pflicht

Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Die Verkäufer beziehungsweise Vermieter sind nach der Regelung  der EnEV 2014 dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden. Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung muss das gesamte Ausweisdokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss muss es dem Käufer oder Mieter unverzüglich ausgehändigt werden.

Bedarfsausweis

Auf der Grundlage des Energiebedarfs
Der Energieausweis dient zur Verdeutlichung der energetischen Schwachstellen eines Gebäudes. Bei der Ausstellung wird das Gebäude hinsichtlich seiner bauphysikalischen und anlagentechnischen Eigenschaften ausgewertet. Die Nutzung, welche einen Einfluss auf den Energieverbrauch hat wird durch ein einheitliches Energieprofil gesetzt. So sind verschiedene Gebäude miteinander vergleichbar.

Der Energieausweis enthält neben der energetischen Bewertung auch Modernisierungs-empfehlungen die einen Leitfaden für künftige Investitionen darstellt.

Verbrauchsausweis

Auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Beim Verbrauchsauseis wird mindestens der Verbrauch der letzten drei Jahre ausgewertet und im Energieausweis angegeben. Die Auswertung ist zwar Witterungsbereinigt, gibt aber keinen Aufschluss über die eventuellen Nutzereinflüsse.
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Amortationsberechnungen:

Die meisten Energiesparmaßnahmen verursachen zunächst erst mal  Kosten. Wann Sie damit jedoch trotzdem besser wirtschaften und wieviel  Kosten Sie dadurch vermeiden, können wir Ihnen im Vorfeld berechnen.

 

Bauteilberechnungen:

Um KfW-Förderprogramme für Neubauprojekte oder Sanierungen in Anspruch zu nehmen, ist es unumgänglich einen ausgebildeten Energieberater bzw. zugelassenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Wir führen für Sie Bauteil- und U-Wert-Berechnungen (Wärmedurchgangskoeffizient-gibt an wieviel Wärmeenergie an Wänden, Dächern oder Fenstern entweicht) nach der DIN EN ISO 6946 durch, sowie . Damit können Wärmebrücken und Sanierungsschäden vermieden werden, sowie Neubaumaterialien optimal aufeinander abgestimmt werden.